Bei der Dichtheitsprüfung wird die Dichtheit der Abwasserleitungen vom Hausanschluss sowie vom Schmutzwasserschacht kontrolliert.
Abwasserleitungen müssen dicht sein, damit kein Abwasser austritt und die Umwelt belastet und damit kein Fremdwasser in den Kanal eintritt. Undichtigkeiten können z.B. durch Risse, undichte Muffen oder defekte Rückstauklappen entstehen. Für die Dichtheit des Hausanschlusses tragen Grundstückseigentümer die Verantwortung!
Die Dichtheitsprüfungen sind nach DIN 1610 (neue Abwasserleitung) bzw. nach DIN 1986-30 (bestehende Hausanschlüsse) durch Sachverständige durchzuführen, welche die Sachkunde durch einen Sachkundenachweis belegen müssen. Das Dichtheitsprüfungsprotokoll stellt den Nachweis gegenüber der Gemeinde, dass der Kanal dicht ist. Auch für die Wohngebäudeversicherung kann das Protokoll relevant sein.
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